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Kategorie: Ausbildung

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Bitte keine praktischen Erfahrungen!

Ein aktueller Anlass: Ein junger Mann, der seine Schule abgeschlossen hat und studieren möchte, möchte die Zwischenzeit nutzen, um in mehreren Unternehmen praktische Erfahrungen zu sammeln. Dies erscheint lobenswert und sinnvoll. Nur – eine Praktikum darf dieser Mann nicht machen, weil dies in Luxemburg nicht erlaubt ist. Das Unternehmen müsste diesem Jugendlichen einen zeitlich befristeten Vertrag anbieten. Ein Praktikum ist de facto an die Schulausbildung oder im Rahmen eines Studiums vorgesehen. Nicht außerhalb, so die gesetzliche Lage. Die einzige Ausnahme sind Jugendliche, die die Schule abgebrochen haben. Schüler mit Schulabschluss werden in dieser Hinsicht diskriminiert.

Die Absurdität liegt darin, dass Jugendlichen dadurch verwehrt wird, Tätigkeiten und Abläufe eines Berufs kennenzulernen, etwas, was in den Nachbarländern nicht mehr wegzudenken wäre. Durch diese eigene Erfahrung finden sie heraus, ob sie die notwendigen Stärken für den Beruf mitbringen und ob der Beruf wirklich den Vorstellungen entspricht. Wenn sie merken, dass ihre Erwartungen und die tatsächliche Arbeit nicht übereinstimmen, so ist das kein Beinbruch, sondern eine sehr wichtige Erfahrung. Bei einem positiven Verlauf ist ein Praktikum häufig ein Sprungbrett in einen festen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag.

Eine Gesetzesänderung ist in Vorbereitung und dies seit über vier Jahren. Jugendliche brauchten eine stärkere Lobby…